Die konsequente Umsetzung der EU- Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG ) führt europaweit zu steigenden Klärschlammmengen für die geeignete Verwertungswege bzw. Entsorgungskapazitäten geschaffen werden müssen.
Eine Deponierung von unbehandeltem Klärschlamm widerspricht den europäischen Bestrebungen nach einer Verringerung der zur Deponierung bestimmten, biologisch abbaubaren Abfälle (Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien) und ist in Deutschland verboten.
Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms wird aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes zunehmend kritisch betrachtet. Die sinkende Akzeptanz und eine erwartete signifikante Absenkung der Grenzwerte führt zu abnehmenden Aufnahmekapazitäten.
Preisentwicklungen für die Entsorgung sind derzeit unkalkulierbar.
Mit dem Klärschlamm steht den Kommunen eine regenerative Energiequelle zur Verfügung. Organische Schadstoffe werden bei der thermischen Verwertung sicher zerstört, Schwermetalle werden in den inerten bzw. sicher handhabbaren Verbrennungs- und Rauchgasreinigungsrückständen gebunden.
Die thermische Klärschlammbehandlung nimmt an Bedeutung zu. In Deutschland werden bereits ca. 50 % des kommunalen Klärschlamms thermisch behandelt. Dies erfolgt in der Regel in großen zentralen Verbrennungsanlagen oder durch Mitverbrennung in Zement- und Kohlekraftwerken.
Nachteil der zentralen thermischen Klärschlammbehandlung: Weite Transportwege. Der Schlamm ist dabei entweder entwässert – d.h. es werden 70 – 75% Wasser befördert - oder der Schlamm wird vor dem Transport getrocknet –in der Regel unter Einsatz fossiler Energiequellen.